
eAU – Was müssen Sie beachten?
Das Verfahren zur digitalen Weiterleitung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber wurde vom Gesetzgeber von Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 verschoben. Was bis dahin gilt, erfahren Sie im beigefügten Infoblatt und unter: ikkclassic.de/fk/pw/entgeltfortzahlung/eau Zusätzlich hat die IKK classic ein FAQ aufbereitet, um