Ab Oktober 2023 startet das neue SV-Meldeportal. Es ersetzt ab 1. März 2024 das aktuelle Meldeportal sv.net, das ab dem 1. März 2024 abgeschaltet wird.
Daher sollten sich Arbeitgeber, die sv.net nutzen, ab Oktober 2023 für das neue Portal registrieren. Das neue SV-Meldeportal enthält ein neues Design und wird auch eine Reihe von zusätzlichen oder überarbeiteten Funktionen bieten, wie einen Online-Datenspeicher. Weitere Informationen erhalten Sie über die Seite www.sv-meldeportal.de .
Hinweis: sv.net – Sozialversicherung im Internet
Arbeitgeber, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, können mit sv.net Meldungen zur Sozialversicherung auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln. Und als Selbstständige/r haben Sie die Möglichkeit, Ihre A1-Entsendungsanträge maschinell über sv.net zu versenden.
Hier der Link für Sie zum Meldeportal: https://www.itsg.de/produkte/sv-meldeportal/
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Obermeister: Eberhard Röller