
Handel ist bei Mischbetrieben geschlossen zu halten!
Fest steht: Das Handwerk ist in der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg ganz ausdrücklich ausgenommen und Handwerksbetriebe können im Rahmen des Möglichen (Personal, Material, Aufträge) ihrer Arbeit nachgehen. Verkaufsbereiche allerdings müssen seit Mittwoch für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben! Wir hören immer häufiger von ordnungspolizeilich angeordneten Schließungen