„Eltern-Entschädigung“ nach Infektionsschutzgesetz künftig möglich.
Eine Gesetzesänderung, die am 30. März in Kraft getreten ist, hilft vielen Angestellten (und auch Selbständigen), die aufgrund der Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ihre Kinder derzeit selbst betreuen müssen und die keinen Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Sie gilt im übrigens auch für Minijobber.